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35/04 Zolltarifgesetz PräferenzzollgesetzNorm
ZTG 1988 §1 Abs2;Rechtssatz
Im Interesse der Rechtssicherheit und einer geordneten Verwaltungstätigkeit bzw der Meßbarkeit des Verwaltungshandelns ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Nr des Zolltarifes und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160026.X01Im RIS seit
27.11.2001