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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §208 Abs2;Beachte
Besprechung in:AnwBl 1/1993, S 42-44;Rechtssatz
Die im § 11 ErbStG angeordnete Zusammenrechnung der innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallenden Vermögensvorteile ist für die Festsetzung der Steuer vom jeweiligen Erwerbsvorgang von maßgeblicher Bedeutung. Ohne Kenntnis der innerhalb der Zehn-Jahres-Frist angefallenen früheren Erwerbe ist der Abgabenbehörde somit eine sachgerechte Abgabenfestsetzung objektiv nicht möglich. Die Ordnungsmäßigkeit der Anzeige nach § 208 Abs 2 BAO umfaßt also nicht allein die bloße Tatsache des Erwerbsvorganges an sich, sondern jedenfalls auch alle Umstände, die für die Berechnung der Steuer maßgebend sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992160013.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
09.09.2009