RS Vwgh 1992/5/14 91/16/0026

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Veröffentlicht am 14.05.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof
35/04 Zolltarifgesetz Präferenzzollgesetz

Norm

VwGG §41 Abs1;
VwRallg;
Zolltarif Erläuterungen;
ZTG 1988 Zolltarif Allgemeine Auslegungsvorschriften;

Rechtssatz

Die Erläuterungen zum österreichischen Zolltarif stellen keine verbindliche Rechtsquelle, sondern lediglich einen Auslegungsbehelf dar. Diese Erläuterungen können einer Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden, wenn ihr Wortlaut dem normativen Gehalt der betreffenden Nr des Zolltarifs widerspricht (Hinweis E 25.9.1991, 90/16/0012).

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160026.X02

Im RIS seit

27.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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