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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Die Erläuterungen zum österreichischen Zolltarif stellen keine verbindliche Rechtsquelle, sondern lediglich einen Auslegungsbehelf dar. Diese Erläuterungen können einer Entscheidung nicht zugrunde gelegt werden, wenn ihr Wortlaut dem normativen Gehalt der betreffenden Nr des Zolltarifs widerspricht (Hinweis E 25.9.1991, 90/16/0012).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160026.X02Im RIS seit
27.11.2001