RS Vwgh 1992/5/14 90/16/0058

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.1992
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §13 Abs5;

Rechtssatz

Ein ausländischer Berechtigter iSd § 13 Abs 5 ErbStG ist jeder, der weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland besitzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160058.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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