RS Vwgh 1992/5/14 91/16/0025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.05.1992
beobachten
merken

Index

Verfahren vor dem VwGH
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs2
BAO §83 Abs2
ZustG §9 Abs1

Rechtssatz

Wird statt an den Zustellungsbevollmächtigten an den von diesem Vertretenen zugestellt, so ist die Zustellung unwirksam (Hinweis Walter-Mayer, Das österreichische Zustellrecht, Wien 1983, S 51 Anm 9, insbesondere Abs 2 zu § 9).

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160025.X01

Im RIS seit

15.01.2021

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten