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Verfahren vor dem VwGHNorm
AVG §10 Abs2Rechtssatz
Wird statt an den Zustellungsbevollmächtigten an den von diesem Vertretenen zugestellt, so ist die Zustellung unwirksam (Hinweis Walter-Mayer, Das österreichische Zustellrecht, Wien 1983, S 51 Anm 9, insbesondere Abs 2 zu § 9).
Schlagworte
Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160025.X01Im RIS seit
15.01.2021Zuletzt aktualisiert am
15.01.2021