RS Vwgh 1992/5/14 92/16/0013

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Veröffentlicht am 14.05.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §20;
BAO §6;
BAO §7;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/16/0022 E 16. September 1982 RS 3

Stammrechtssatz

Es liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, ob sie das Leistungsgebot nur an einen, an mehrere oder an alle Gesamtschuldner richten will.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992160013.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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