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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/16/0022 E 16. September 1982 RS 3Stammrechtssatz
Es liegt im Ermessen der Abgabenbehörde, ob sie das Leistungsgebot nur an einen, an mehrere oder an alle Gesamtschuldner richten will.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992160013.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
09.09.2009