RS Vwgh 1992/5/14 91/16/0012

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Veröffentlicht am 14.05.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §166;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/26 90/16/0236 3

Stammrechtssatz

Die Organwalter der Abgabenbehörden haben eine sachliche Grenzlinie zwischen Vermutbarkeit und Beweisbarkeit zu ziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160012.X04

Im RIS seit

14.05.1992

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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