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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §6 Abs1;Rechtssatz
§ 6 Abs 1 AVG räumt dem Einschreiter keinen Rechtsanspruch auf Weiterleitung oder Weiterverweisung unter Abstandnahme von der bescheidmäßigen Zurückweisung seines Antrages wegen Unzuständigkeit ein.
Schlagworte
Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen Zurückweisung wegen UnzuständigkeitIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992080069.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
22.10.2010