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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/05/19 91/08/0188 1Stammrechtssatz
Im Hinblick darauf, daß nach § 12 Abs 5 AlVG Nachschulung und Umschulung und der Besuch einzelner Lehrkurse zur Erweiterung der fachlichen oder Allgemeinbildung nicht als Beschäftigung iSd Abs 1 und 2 legcit gelten (und daher auch nicht als "Ausbildung" iSd Abs 3 lit f legcit), ist die Auslegung zulässig, wonach auch der Gesichtspunkt der eigenen beruflichen (Höher-)Qualifikation in Verbindung mit Erfordernissen des Arbeitsmarktes einen "berücksichtigungswürdigen Fall" iSd § 12 Abs 4 AlVG darstellen kann.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991080189.X05Im RIS seit
18.10.2001