RS Vwgh 1992/5/19 92/04/0041

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Veröffentlicht am 19.05.1992
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13 Abs7;
GewO 1973 §193 Abs2;
GewO 1973 §25 Abs1 Z1;
GewO 1973 §89 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/04/0001 E 30. September 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Annahme, dass der Bewerber - und im Beschwerdefall die dem Bewerber diesbezüglich gemäß § 13 Abs 7 GewO 1973 gleichgestellte Person - die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des § 25 Abs 1 Z 1 GewO 1973 nicht besitzt, dann gerechtfertigt, wenn seine Handlungen oder Unterlassungen so beschaffen sind, dass das daraus zu gewinnende Persönlichkeitsbild erwarten lässt, er werde bei Ausübung der beabsichtigten gewerblichen Tätigkeit gegen die im Zusammenhang mit dem Gewerbe zu beachtenden öffentlichen Interessen verstoßen, wie dies auch für den Fall der demonstrativen (arg. insbesondere) Tatbestandsanführung im § 193 Abs 2 GewO 1973 zutrifft (Hinweis E 28.6.1978, 479/77, VwSlg 9607 A/1978; E 22.11.1979, 3395/78; E 16.1.1981, 0436/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992040041.X01

Im RIS seit

19.05.1992

Zuletzt aktualisiert am

22.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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