RS VwGH Erkenntnis 1992/05/19 91/08/0177

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Veröffentlicht am 19.05.1992
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Rechtssatz

Die einschränkende Interpretation, daß die Anwendbarkeit der im § 12 Abs 4 AlVG genannten Ausnahmen ausschließlich auf die Möglichkeit der Überbrückung von Saisonarbeitslosigkeit bzw auf die Möglichkeit des nebenberuflichen Besuches der schulischen Ausbildung abstellt, findet im Gesetzeswortlaut keine Deckung.

Im RIS seit
18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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