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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Bei der im Zusammenhang mit dem Ansuchen einer juristischen Person um Konzessionserteilung erforderlichen Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers handelt es sich - ebenso wie auch bei der Konzessionserteilung - um einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992040037.X02Im RIS seit
11.07.2001