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36 WirtschaftstreuhänderNorm
ASVG §412 Abs1;Rechtssatz
Wirtschaftstreuhänder sind nicht berechtigt, Einsprüche in Versicherungspflichtsachen vor den Versicherungsträgern einzubringen. Sie sind auch nicht befugt, in Sozialversicherungsangelegenheiten vor den staatlichen Behörden als Bevollmächtigte einzuschreiten, zB in Versicherungspflichtsachen Berufung an den Bundesminister gemäß § 415 ASVG zu erheben (Hinweis E 13.2.1981, 3163/79, VwSlg 10369 A/1981).
Schlagworte
Stellung des Vertretungsbefugten Vertretungsbefugnis Inhalt UmfangEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1987080271.X06Im RIS seit
19.05.1992