RS VwGH Erkenntnis 1992/05/19 92/04/0039

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Veröffentlicht am 19.05.1992
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Rechtssatz

Da sich die Person des Auskunftspflichtigen im Zusammenhalt mit den weiters in Betracht kommenden Bestimmungen des BundesstatistikG und der FremdenverkehrsstatistikV im gegebenen Sachverhaltszusammenhang erst aus § 7 Z 1 der zitierten Verordnung ergibt, sind dessen Tatbestandserfordernisse gem § 44a litb VStG insbesondere auch bei der Spruchfassung zu berücksichtigen.

Im RIS seit
12.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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