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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs2 lite;Rechtssatz
In einem Verfahren gem § 73 Abs 3 KFG kommt es nicht darauf an, ob der Besitzer einer Lenkerberechtigung einen Verkehrsunfall verursacht hat, sondern vielmehr darauf, ob er ihn VERSCHULDET hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991110150.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
06.11.2009