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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;Rechtssatz
Berücksichtigungswürdige Umstände iSd § 16 Abs 3 AlVG liegen vor, wenn sich der Arbeitslose nachweislich ins Ausland begibt, um dort an Maßnahmen der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung teilzunehmen, die im Inland nicht oder nicht in dieser Qualität angeboten werden. Es obliegt der Behörde insbesondere zu prüfen, weshalb der Arbeitslose die von ihm gewählte Fachschule besucht (individuelle Situation des Arbeitslosen, Lage auf dem Arbeitsmarkt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991080177.X02Im RIS seit
18.10.2001