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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzRechtssatz
NRWO 1971; Antrag auf Bestätigung der Eintragung in die Wählerevidenz auf einer Unterstützungserklärung; Abweisung mangels persönlichen Erscheinens gemäß §45 Abs3; keine Bedenken gegen diese Bestimmung; keine Verletzung des Gleichheits- und des Wahlrechtes
Schlagworte
Wahlen, Wahlrecht aktives, Wählerevidenz, WahlvorschlagEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1984:B307.1983Dokumentnummer
JFR_10159380_83B00307_01