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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der Umstand der Einbringung eines Wiedereinsetzungsantrags vermag zumindest bis zur Entscheidung über diesen Antrag an der Richtigkeit des angefochtenen Bescheides betreffend die Zurückweisung einer Berufung als verspätet nichts zu ändern (E 23.10.1986, 85/02/0251, VwSlg 12275 A/1986).
Schlagworte
Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010406.X01Im RIS seit
20.05.1992