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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §25 Abs1;Rechtssatz
Die Vergütung für eine Nebentätigkeit gem § 25 Abs 1 GehG stellt keine anspruchsbegründende Nebengebühr iSd § 2 Abs 1 NGZG dar, da sie nicht in der taxativen Aufzählung der zitierten Norm enthalten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120082.X01Im RIS seit
16.11.2000