RS Vwgh 1992/5/20 90/03/0275

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Veröffentlicht am 20.05.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37;
StVO 1960 §45 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2215/76 E 17. Februar 1977 RS 3

Stammrechtssatz

Bei der Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen ist ein strenger Maßstab anzulegen und das Ermittlungsverfahren mit besonderer Sorgfalt durchzuführen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990030275.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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