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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AHG 1949 §1;Beachte
Nachstehende Beschwerden wurden im gleichen Sinn erledigt: am 20.5.1992 92/01/0055 sowie 92/01/0070Rechtssatz
Wurde mit Bescheid des UVS die Anhaltung des Asylwerbers in der Überprüfungsstation für rechtswidrig erklärt und ausgesprochen, daß der Asylwerber durch diese Maßnahme in seinen Recht auf persönliche Freiheit verletzt wurde (Art 5 MRK, Art 1 zum Schutz der persönlichen Freiheit), und ist dabei davon ausgegangen worden, daß die haftähnliche Anhaltung des Asylwerbers in der Überprüfungsstation durch den Bescheid gem § 6 Abs 1 AsylG bei verfassungskonformer Interpretation dieser Bestimmung nicht gedeckt ist, so bedarf es zur Durchsetzung allfälliger Amtshaftungsansprüche wegen der nach Erlassung des angefochtenen Bescheids erfolgten (und bereits für rechtswidrig erklärten) Anhaltung des Asylwerbers nicht der Aufhebung des angefochtenen Bescheides durch den VwGH.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010054.X03Im RIS seit
11.07.2001