RS Vwgh 1992/5/20 90/12/0273

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Veröffentlicht am 20.05.1992
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Index

L22002 Landesbedienstete Kärnten
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

AVG §58 Abs2;
AVG §60;
DienstrechtsG Krnt 1985 §176 Abs1 Z1;
GehG 1956 §30a Abs1 Z1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

Zur Lösung der Rechtsfrage der Wertigkeit der Tätigkeit eines Beamten (hier der Verwendungsgruppe C) hat die bel Beh in der Begründung ihres Bescheides alle Einzeltätigkeiten des Beamten laut dem zugrundegelegten Tätigkeitskatalog einer konkreten Beurteilung zu unterziehen.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120273.X06

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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