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L22002 Landesbedienstete KärntenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Zur Lösung der Rechtsfrage der Wertigkeit der Tätigkeit eines Beamten (hier der Verwendungsgruppe C) hat die bel Beh in der Begründung ihres Bescheides alle Einzeltätigkeiten des Beamten laut dem zugrundegelegten Tätigkeitskatalog einer konkreten Beurteilung zu unterziehen.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990120273.X06Im RIS seit
16.11.2000Zuletzt aktualisiert am
04.03.2011