RS Vfgh 1984/6/25 B337/80

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Veröffentlicht am 25.06.1984
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Index

32 Steuerrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
GewerbesteuerG 1953 §7 Z1

Rechtssatz

Gewerbesteuergesetz 1953 §7 Z1; keine Abstandnahme von der Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen bei einem Betrieb des Gaststättengewerbes mangels Vorhandensein eines Betriebsgrundstücks; Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, da §7 Z1 letzter Satz im Wege der Analogie verfassungskonform auszulegen gewesen wäre

Entscheidungstexte

Schlagworte

Gewerbesteuer, Auslegung verfassungskonforme

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1984:B337.1980

Dokumentnummer

JFR_10159375_80B00337_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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