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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §13 Abs1;Rechtssatz
Sofern im Gesetz nichts anderes vorgesehen ist, vermitteln Anträge, die sich auf keinen subjektiven Rechtsanspruch stützen können, keinen Rechtsanspruch des Antragstellers auf meritorische Entscheidung. Ein Ansuchen um "Zusendung eines Bescheides bezüglich Nichtversetzung" ist mit Bescheid zurückzuweisen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991120168.X04Im RIS seit
11.07.2001