RS Vwgh 1992/5/20 91/12/0168

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Veröffentlicht am 20.05.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

AVG §13 Abs1;
AVG §56;
AVG §66 Abs4;
AVG §73 Abs2;
BDG 1979 §38 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Sofern im Gesetz nichts anderes vorgesehen ist, vermitteln Anträge, die sich auf keinen subjektiven Rechtsanspruch stützen können, keinen Rechtsanspruch des Antragstellers auf meritorische Entscheidung. Ein Ansuchen um "Zusendung eines Bescheides bezüglich Nichtversetzung" ist mit Bescheid zurückzuweisen.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120168.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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