RS Vwgh 1992/5/20 89/12/0072

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.1992
beobachten
merken

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §18;

Rechtssatz

Bei erheblichen Schwankungen in der Arbeitsbelastung (hier eines Kassebeamten), wobei es ohne Bedeutung ist, ob es im Monatsmittel zu einer ausgeglichenen Auslastung kam oder nicht, kann eine Normalleistung nicht festgestellt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989120072.X05

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten