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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §18;Rechtssatz
Bei erheblichen Schwankungen in der Arbeitsbelastung (hier eines Kassebeamten), wobei es ohne Bedeutung ist, ob es im Monatsmittel zu einer ausgeglichenen Auslastung kam oder nicht, kann eine Normalleistung nicht festgestellt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989120072.X05Im RIS seit
16.11.2000