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L34009 Abgabenordnung WienNorm
LAO Wr 1962 §54 Abs1;Rechtssatz
Die grundsätzliche qualifizierte Mitwirkungspflicht des Vertreters betreffend das Fehlen der erforderlichen Mittel zur Abgabenentrichtung entbindet die AbgBeh dann nicht von ihrer Ermittlungspflicht und Feststellungspflicht, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen dieser Mittel ergeben (Hinweis E 22.2.1991, 89/17/0144).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991170044.X05Im RIS seit
14.11.2001