RS Vwgh 1992/5/21 91/17/0044

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Veröffentlicht am 21.05.1992
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien

Norm

LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Rechtssatz

Die grundsätzliche qualifizierte Mitwirkungspflicht des Vertreters betreffend das Fehlen der erforderlichen Mittel zur Abgabenentrichtung entbindet die AbgBeh dann nicht von ihrer Ermittlungspflicht und Feststellungspflicht, wenn sich aus dem Akteninhalt deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen dieser Mittel ergeben (Hinweis E 22.2.1991, 89/17/0144).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991170044.X05

Im RIS seit

14.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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