RS Vwgh 1992/5/21 88/17/0216

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Veröffentlicht am 21.05.1992
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Index

L34003 Abgabenordnung Niederösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §211 Abs1;
BAO §289;
BAO §97 Abs1;
LAO NÖ 1977 §160 Abs1;
LAO NÖ 1977 §213;
LAO NÖ 1977 §74;

Rechtssatz

Wird ein Berufungsbescheid nach dem Zeitpunkt der Leistung einer Teilzahlung erlassen, ist diese Teilzahlung durch die Behörde zu berücksichtigen, sofern diese vor Bescheiderlassung Kenntnis von der Teilzahlung erlangt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988170216.X05

Im RIS seit

21.05.1992

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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