RS Vwgh 1992/5/21 91/17/0044

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Veröffentlicht am 21.05.1992
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
10/11 Vereinsrecht Versammlungsrecht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
VereinsG 1951 §12;

Rechtssatz

Maßgebend ist nicht, ob der Beschwerdeführer seine Funktion als Vertreter tatsächlich ausgeübt hat, sondern ob er als Obmann zum Vertreter des Vereines bestellt war und ihm daher diese Funktion auszufüllen oblegen hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991170044.X06

Im RIS seit

14.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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