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L34001 Abgabenordnung BurgenlandNorm
BAO §4;Rechtssatz
Gesetze, mit denen Bestimmungen über das Verfahren hinsichtlich der Grundsteuer und Lohnsummensteuer getroffen werden, LGBl für das Burgenland Nr 5/1965, sowie § 1 lit a Bgld LAO in der Fassung LGBl Nr 1/1969 sind verfassungskonform dahingehend auszulegen, daß auf die Grundsteuer, sofern nicht Abgabenbehörden des Bundes einzuschreiten haben, zwar die Verfahrensvorschriften der Landesabgabenordnung, nicht aber deren materiell-rechtliche Bestimmungen anzuwenden sind (Hinweis E 27.4.1981, 1977/79). § 3 Abs 1 Bgld LAO regelt daher ebensowenig wie § 4 BAO die Entstehung des Abgabenanspruches bei der Grundsteuer.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988170075.X07Im RIS seit
22.10.2001Zuletzt aktualisiert am
12.09.2009