RS Vwgh 1992/5/21 92/09/0015

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Veröffentlicht am 21.05.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19 Abs2;
VStG §19;
VStG §20;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0124 4

Stammrechtssatz

Auch im Bereich des VStG gilt das sogenannte "Doppelverwertungsverbot", welches besagt, daß Merkmale, die die Strafdrohung bestimmen bzw Tatbestandsmerkmale sind, nicht noch zusätzlich als Strafzumessungsgründe berücksichtigt werden dürfen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992090015.X10

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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