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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §19 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1991/10/30 91/09/0124 4Stammrechtssatz
Auch im Bereich des VStG gilt das sogenannte "Doppelverwertungsverbot", welches besagt, daß Merkmale, die die Strafdrohung bestimmen bzw Tatbestandsmerkmale sind, nicht noch zusätzlich als Strafzumessungsgründe berücksichtigt werden dürfen
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992090015.X10Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
08.07.2011