RS Vwgh 1992/5/21 88/17/0075

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Veröffentlicht am 21.05.1992
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Index

32/03 Steuern vom Vermögen

Norm

GrStG §28;

Rechtssatz

Zahlungen, die auf Grund von Grundsteuer-Vorschreibungen zugunsten bestimmter Steuernummern auf das von der Gemeinde auf dem Zahlschein angegebene Grundsteuerkonto geleistet wurden - mögen diese Vorschreibungen allenfalls auch mangels Unterfertigung der "Bescheide" nicht als Steuerfestsetzungsbescheide im Sinne des § 28 GrStG rechtswirksam geworden sein -, stellen keine eines Rechtsgrundes entbehrende Bezahlung einer Nichtschuld dar und führen daher im Abgabenabrechnungsbescheid auch nicht zur Entstehung eines Guthabens. Unter diesen Voraussetzungen bewirken derartige Zahlungen die Tilgung der bereits entstandenen Abgabenschuld.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988170075.X01

Im RIS seit

22.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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