Index
L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
AVG §37;Rechtssatz
Bei der raumordnungsrechtlichen Beurteilung der Betriebstype kommt es auf die im gewerberechtlichen Verfahren maßgebenden Emissionen des konkreten Betriebes unter Einhaltung der konkret erteilten Auflagen gerade nicht an. Es bestehen keine Bedenken, wenn die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens eines gewerbebehördlichen Verfahrens im Baubewilligungsverfahren berücksichtigt werden (sofern dazu ausreichend Parteiengehör gewährt worden ist), jedoch müssen dabei die unterschiedlichen Aufgabenstellungen für Baubehörde und Gewerbebehörde beachtet werden (Hinweis E 18.9.1990, 90/05/0012).
Schlagworte
Sachverhalt SachverhaltsfeststellungAuflagen BauRallg7Beweiswürdigung Wertung der BeweismittelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991060143.X12Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
13.07.2011