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L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Eine Überprüfung der Tätigkeit des mit der Abgabenentrichtung betrauten oder hiefür verantwortlichen Geschäftsführers durch den anderen Geschäftsführer kommt nur dann in Betracht, wenn ein Anlaß vorliegt, an der Ordnungsmäßigkeit seiner Geschäftsführung zu zweifeln (Hinweis E 6.12.1978, 2028/78, E 24.6.1982, 81/15/0100).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988170216.X10Im RIS seit
21.05.1992Zuletzt aktualisiert am
16.09.2009