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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
RPG Vlbg 1973 §14 Abs2;Rechtssatz
Bei Prüfung der Frage, ob ein geplanter Betrieb als störend im Sinne des § 14 Abs 4 Vlbg RPG anzusehen ist, muß berücksichtigt werden, daß im Mischgebiet im Sinne des § 14 Abs 4 legcit Gebäude und Anlagen, die in Kerngebieten und Wohngebieten zulässig sind, ohne Einschränkung, Gewerbebetriebe jedoch mit der Einschränkung, daß sie nicht störend sind, zulässig sind, sodaß die (typischerweise zu erwartenden) Emissionen eines projektierten Betriebes je nach der Art der das Baugrundstück umgebenden Nutzung mehr oder weniger störend sein können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991060143.X14Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
13.07.2011