RS Vwgh 1992/5/21 92/06/0025

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Veröffentlicht am 21.05.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VVG §4 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2576/53 E 17. Jänner 1955 VwSlg 3622 A/1955 RS 6

Stammrechtssatz

Der Behörde ist bei der Anordnung der zur Durchführung der Ersatzvornahme erforderlichen Maßnahmen, mithin auch bei der Auswahl der Gewerbetreibenden, völlig freie Hand gegeben, der verpflichteten Partei kommt in dieser Hinsicht kein Mitspracherecht zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992060025.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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