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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs1 lita;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):92/09/0010 E 21. Mai 1992Rechtssatz
Die Auffassung, die bloße Kenntnis (des Vertreters des Besch) der Tatsache, daß ein Straferkenntnis an den Besch durch Hinterlegung zugestellt worden sei, sei dem Aufhören des der Einbringung einer Berufung gegen dieses Straferkenntnis entgegenstehenden Hindernisses gleichzusetzen, ist unrichtig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992090009.X06Im RIS seit
17.01.2002Zuletzt aktualisiert am
17.06.2010