RS Vwgh 1992/5/21 92/06/0086

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.05.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Die plötzlich eingetretene Erkrankung eines Rechtsvertreters - bei gleichzeitig urlaubsbedingter Abwesenheit des zweiten Rechtsvertreters - stellt ein unvorhergesehenes Ereignis im Sinne des § 46 Abs 1 VwGG dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992060086.X01

Im RIS seit

21.05.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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