RS Vwgh 1992/5/21 88/17/0075

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Veröffentlicht am 21.05.1992
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §210 Abs1;
BAO §211 Abs1;
BAO §4;

Rechtssatz

Die rechtswirksame Abgabenfestsetzung ist zwar entscheidend für die daran anknüpfende Durchsetzungsmöglichkeit des Abgabenanspruches seitens des Abgabengläubigers. Dies verwehrt jedoch die Annahme nicht, daß eine entstandene Abgabenschuld als eine noch nicht erzwingbare Geldleistungsverpflichtung auch schon vor ihrer bescheidmäßigen Festsetzung durch Zahlungsvorgänge als getilgt angesehen werden muß und ein Guthaben nicht entstanden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988170075.X05

Im RIS seit

22.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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