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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §210 Abs1;Rechtssatz
Die rechtswirksame Abgabenfestsetzung ist zwar entscheidend für die daran anknüpfende Durchsetzungsmöglichkeit des Abgabenanspruches seitens des Abgabengläubigers. Dies verwehrt jedoch die Annahme nicht, daß eine entstandene Abgabenschuld als eine noch nicht erzwingbare Geldleistungsverpflichtung auch schon vor ihrer bescheidmäßigen Festsetzung durch Zahlungsvorgänge als getilgt angesehen werden muß und ein Guthaben nicht entstanden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988170075.X05Im RIS seit
22.10.2001Zuletzt aktualisiert am
12.09.2009