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L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
BAO §280;Rechtssatz
Aus dem Wortlaut des § 210 NÖ LAO 1977 ("Auf neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Kenntnis gelangen ...") ist zu schließen, daß es nicht darauf ankommt, auf welche Weise dies geschieht (Hinweis Reeger-Stoll, Kommentar zur Bundesabgabenordnung, S 876, Anmerkung 4 zu § 280 BAO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988170216.X04Im RIS seit
21.05.1992Zuletzt aktualisiert am
16.09.2009