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20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;Rechtssatz
Auf Grund des Wohnungseigentumsvertrages ergibt sich ein Leistungsaustausch zwischen der Miteigentümergemeinschaft und den einzelnen Miteigentümern dergestalt, daß letzteren jeweils das Nutzungsrecht an einer bestimmten Wohnung durch Übergabe eingeräumt wurde, was aber nach der E vom 8.4.1991, 88/15/0137, zum Ausdruck gebrachten Ansicht für die Unternehmereigenschaft umsatzsteuerrechtlich ausschlaggebend ist. Zu beachten ist dabei allerdings, daß aus dem zitierten Erkenntnis auch deutlich wird, daß dieser Leistungsaustausch die Unternehmereigenschaft nur unter der Voraussetzung zu begründen vermag, daß (in Zukunft) Wohnungseigentum tatsächlich verbüchert und damit wirksam gegründet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991150143.X04Im RIS seit
25.05.1992