RS Vwgh 1992/5/25 92/18/0102

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Veröffentlicht am 25.05.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
41/07 Grenzüberwachung

Norm

FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;
FrPolG 1954 §3 Abs2 Z2;
GrKontrG 1969 §15;
VStG §8 Abs1;

Rechtssatz

Aus § 3 Abs 2 Z 2 FrPolG geht hervor, daß ein einmaliger Verstoß gegen das GrKontrG für sich allein noch nicht die in § 3 Abs 1 FrPolG umschriebene Annahme gerechtfertigt erscheinen läßt. Ist dem Fremden bloß ein einmaliger Verstoß gegen das GrKontrG anzulasten, so liegen daher die Voraussetzungen für die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nicht vor, mag auch die Annahme der Beh zutreffen, der Fremde habe bei seinem Vorgehen besondere Zielstrebigkeit an den Tag gelegt. Im übrigen wäre der Tatbestand des § 3 Abs 2 Z 2 FrPolG selbst im Falle einer weiteren rechtskräftigen Bestrafung des Fremden wegen eines neuerlichen versuchten illegalen Grenzübertrittes noch nicht erfüllt (Hinweis E 23.4.1990, 90/19/0144, E 22.3.1991, 90/19/0253).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180102.X02

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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