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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
FrPolG 1954 §3 Abs1 idF 1987/575;Rechtssatz
Aus § 3 Abs 2 Z 2 FrPolG geht hervor, daß ein einmaliger Verstoß gegen das GrKontrG für sich allein noch nicht die in § 3 Abs 1 FrPolG umschriebene Annahme gerechtfertigt erscheinen läßt. Ist dem Fremden bloß ein einmaliger Verstoß gegen das GrKontrG anzulasten, so liegen daher die Voraussetzungen für die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes nicht vor, mag auch die Annahme der Beh zutreffen, der Fremde habe bei seinem Vorgehen besondere Zielstrebigkeit an den Tag gelegt. Im übrigen wäre der Tatbestand des § 3 Abs 2 Z 2 FrPolG selbst im Falle einer weiteren rechtskräftigen Bestrafung des Fremden wegen eines neuerlichen versuchten illegalen Grenzübertrittes noch nicht erfüllt (Hinweis E 23.4.1990, 90/19/0144, E 22.3.1991, 90/19/0253).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180102.X02Im RIS seit
29.01.2002