Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Auch wenn es zutreffen mag, daß viele Bäckereibetriebe überwiegend oder sogar ausschließlich Zwischenhändler, wie Lebensmittelketten, beliefern, folgt daraus doch nicht, daß andere Liefertätigkeiten - wie zB die mit einem Betriebsfahrzeug erfolgte Belieferung eines Hotels mit frischen Backwaren - atypisch für das Bäckereigewerbe in Österreich wären. Es entspricht vielmehr der Lebenserfahrung, daß solche Liefertätigkeiten von zahlreichen Bäckereibetrieben häufig ausgeübt werden. Die Rechtsansicht der Beh, derartige Liefertätigkeiten wiesen das für unbeteiligte Dritte erkennbare Erscheinungsbild der dem Bäckergewerbe eigentümlichen Arbeiten auf, kann deshalb nicht als rechtswidrig erkannt werden.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180155.X02Im RIS seit
25.05.1992