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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §71;Rechtssatz
Der Zweck der Abstandsbestimmungen des Wr KlGG besteht nicht nur darin, eine bestimmte lockere Verbauung der Kleingartenflächen zu gewährleisten, sondern auch darin, in einer bestimmten Art und Weise die Bebauung der Kleingartenflächen vorzunehmen, und zwar unter Freihaltung bestimmter Abstände. Die Abstandsvorschrift dient also vor allem der Art der Bebauung und nicht nur dem Interesse des Anrainers an der Freihaltung von Grundflächen entlang seiner Grundgrenze.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988050178.X02Im RIS seit
03.05.2001