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L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §2 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage der Notwendigkeit der Durchführung eines beantragten Zeugenbeweises zur Klärung der Frage, ob bei einer baubehördlichen Bewilligung ein de facto bestehender Bauplatz auch ausreichend zum Bauplatz erklärt wurde.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ParteienvernehmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991050203.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009