RS Vwgh 1992/5/26 92/05/0035

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.1992
beobachten
merken

Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

ALSAG 1989 §11 Abs2 Z2;
ALSAG 1989 §13 Abs2;
ALSAG 1989 §17;
AWG 1990 §32 Abs1;

Rechtssatz

Maßnahmen iSd § 17 AltlastensanierungsG setzen die Eintragung (hier: einer Deponie) in einem Altlastenatlas voraus. Bei Fehlen dieser Voraussetzung kommt - falls bestimmte Kriterien gegeben sind - ein Behandlungsauftrag iSd § 32 Abs 1 AWG 1990 in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992050035.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten