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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Kein Anspruch eines zur Nutzung an Heilquellen Berechtigten auf persönliche Ladung zur mündlichen Verhandlung betreffend ein Verfahren zur Bewilligung von Schüttungen mit Aushubmaterial und Bauschutt in einem Schongebiet, das dem Schutz der genannten Heilquellen dient. Die Ladung durch Anschlagskundmachung an der Amtstafel der Gemeinde ist daher ordnungsgemäß.
Schlagworte
BeteiligterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992070062.X02Im RIS seit
12.11.2001