RS Vwgh 1992/5/26 92/05/0086

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Veröffentlicht am 26.05.1992
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;
BauO NÖ 1976 §92;
BauO NÖ 1976 §96 Abs1 Z2;
BauRallg;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Abweisung eines Bauansuchens steht einem neuerlichen Bauansuchen dann nicht entgegen, wenn der Bewilligungswerber, der nicht Grundeigentümer ist, in der Zwischenzeit auf gerichtlichem Wege die Zustimmung der Grundeigentümer erzwingen sollte (Hinweis E 28.6.1984, 84/06/0115).

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftZurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992050086.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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