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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/05/0129 E 9. Dezember 1986 RS 7Stammrechtssatz
Im Baubewilligungsverfahren betreffend einen der Massentierhaltung dienenden Stall hat ein medizinischer Sachverständiger auf der Grundlage eines immissionstechnischen Befundes die Frage zu beurteilen, ob die Geruchsimmissionen für Nachbarn zumutbar sind, da es diesem Sachverständigen obliegt, seine Auffassung hinsichtlich der Wirkungen der Immissionen auf den menschlichen Organismus darzulegen (Hinweis E 17.5.1965, 0361/65).
Schlagworte
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung ArztNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Beweismittel Sachverständigenbeweis Technischer SachverständigerSachverständiger Erfordernis der Beiziehung Techniker Bautechniker Ortsbild LandschaftsbildEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992050004.X02Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009