RS Vwgh 1992/5/27 92/02/0168

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Veröffentlicht am 27.05.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §4 Abs5;
StVO 1960 §99 Abs6 lita;
VwRallg;

Rechtssatz

Dem Begriff des "Sachschadens" kann im § 99 Abs 6 lit a StVO im Hinblick auf den normativen Zusammenhang keine andere Bedeutung zukommen als im § 4 Abs 5 StVO. Der Fall eines "Sachschadens" iSd § 4 Abs 5 StVO liegt aber dann nicht vor, wenn eine Person durch ihr Verkehrsverhalten nur selbst in ihrem Vermögen zu Schaden gekommen ist (Hinweis E 18.12.1979, 1880/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020168.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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