RS Vwgh 1992/5/27 92/02/0104

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Veröffentlicht am 27.05.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §52 Z13b;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/17 88/03/0257 3

Stammrechtssatz

Für die normative Geltung eines Verbotes nach § 52 Z 13b StVO in dem durch das Vorschriftszeichen iVm der Zusatztafel unmißverständlich zum Ausdruck gebrachten Bereich ist das Vorhandensein von auf der Fahrbahn angebrachten Bodenmarkierungen ohne Relevanz (Hinweis E 1.7.1987, 86/03/0246).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020104.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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